Mit einer Blindenbrille kann das Laufen mit Sehbehinderung selber ausprobiert werden
Sport

Wer bewegt – bewegt etwas – auch beim Sport mit Handicap

Alles dreht sich um den Menschen in Bewegung. Sportliche Betätigung, erfüllte Freizeit, erfolgreiche Leistung, gesunder Lebensstil, soziale Begegnungen und gelebte Integration.

Sport, unabhängig mit welcher Voraussetzung, fördert die Gesundheit, verbessert die körperliche Fitness und stärkt das Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen. Besonders im Behindertensport wirkt sich die körperliche Betätigung und Bewegung sehr positiv aus auf Körper, Geist und Seele.

Die Begegnung im Sport öffnet den Behindertensportlerinnen und Behindertensportler neue Wege zu sozialen Kontakten, Freizeitaktivitäten, Freundschaften, Integration in Schule und Beruf sowie Akzeptanz in der Gesellschaft und Öffentlichkeit.

Wir setzen uns dafür ein, Breitensport, Spitzensport und Nachwuchsförderung nahtlos miteinander zu verbinden, damit Integration und Inklusion durch Sport in der ganzen Schweiz gelebt wird.

PluSport arbeitet nach der Ethik-Charta von Swiss Olympic und bekennt sich zur UN-Behindertenrechtskonvention.

PluSport setzt sich für eine sportliche und bewegte Gesellschaft ein. Das oberste Ziel im Breiten- oder Freizeitsport ist allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen den Zugang zum Sport zu ermöglichen ganz unabhängig von den unterschiedlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten. 

Ob im Verein, in der Schule, in den Ferien, mit der Familie oder individuell in der Freizeit, PluSport offeriert ein vielseitiges und ansprechendes Angebot für jeden Anspruch. Gemeinsam mit oder ohne Partner werden die Programme ganz unterschiedlich gestaltet. Separativ, Integrativ oder Inklusiv.  

Entdecken sie mehr über den Breitensport hier.

Unsere Stärke ist die geschlossen Förderkette vom Breitensport über die Nachwuchsförderung bis hin zum Leistungssport. 

  • Anfänger:innen erhalten die Chance an Schnuppertagen eine Sportart kennenzulernen.
  • Talente werden gezielt in Nachwuchstrainings gefördert.
  • Kaderathlet:innen  trainieren integrativ und werden professionell zum Erfolg geführt. 

PluSport befolgt das Förderkonzept FTEM von Swiss Olympic und ist gemeinsam mit der Schweizerischen Paraplegiker-Vereinigung SPV Stifter:in des Schweizerischen Paralympischen Komitees SPC. Im Fokus steht die Entsendung von ambitionierten Athlet:innen an nationale, internationale und paralympische Wettkämpfe. 

Beratung und weitere Informationen zum Leistungssport bei PluSport finden Sie hier.

PluSport konzentriert sich besonders auf die Förderung von Nachwuchs im Breitensport, bei Athlet:innen, für Sportclub-Vorstände und bei Leiter:innen. Gezielt werden Massnahmen zur Entwicklung von neuen Sportangeboten, Vernetzung von Partnerschaften, Gestaltung von Events und Gewinnung von Mitgliedern, Talenten, Leiter:innen sowie Vorständen realisiert. Mehr zur Nachwuchsförderung finden Sie hier.

Gemeinsam für einen gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport

Die olympischen Werte – Höchstleistung, Freundschaft und Respekt – bilden weltweit die Grundlage für einen fairen und nachhaltigen Sport. Die Ethik-Charta von Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport (BASPO) baut auf diesen Werten auf. Sie ist obligatorischer Bestandteil der Statuten jedes Mitgliedsverbands von Swiss Olympic.

Die Verbände sind zudem verpflichtet, einen Ethik-Verantwortlichen oder eine Ethik-Verantwortliche zu benennen, welche:r dafür sorgt, dass die Charta auch umgesetzt wird und welche:r sich um die ethischen Herausforderungen des Verbands kümmert. 

Ethik-Verantwortliche bei PluSport ist Hanni Kloimstein.

Der Schweizer Sport hat ein klares Fundament und PluSport steht ebenfalls dafür ein:
…for the SPIRIT of SPORT ist der oberste Leitsatz für den Schweizer Sport. Wo immer er auftaucht, erinnert er daran, dass Sport vom Sportgeist lebt.
.. for the SPIRIT of SPORT fasst zusammen, was die Ethik-Charta des Schweizer Sports fordert. Ihre neun Prinzipien für gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport sind eine Verpflichtung für alle im Sport.
... for the SPIRIT of SPORT setzen Swiss Olympic und das Bundesamt für Sport (BASPO) dort ein, wo Sportgeist sichtbar gelebt wird.

Die neun Grundsätze der Charta für Ethik im Sport von Swiss Olympic:

  1. Gleichbehandlung für alle. Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen.
  2. Sport und soziales Umfeld im Einklang. Die Anforderungen in Training und Wettkampf sind mit Ausbildung, Beruf und Familie vereinbar.
  3. Stärkung der Selbst- und Mitverantwortung. Sportlerinnen und Sportler werden an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt.
  4. Respektvolle Förderung statt Überforderung. Die Massnahmen zur Erreichung der sportlichen Ziele verletzen weder die physische noch die psychische Integrität der Sportlerinnen und Sportler.
  5. Erziehung zu Fairness und Umweltverantwortung. Das Verhalten untereinander und gegenüber der Natur ist von Respekt geprägt.
  6. Gegen Gewalt, Ausbeutung und sexuelle Übergriffe. Physische und psychische Gewalt sowie jegliche Form von Ausbeutung werden nicht toleriert. Sensibilisieren, wachsam sein und konsequent eingreifen.
  7. Absage an Doping und Drogen. Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums, der Verabreichung oder der Verbreitung sofort einschreiten.
  8. Verzicht auf Tabak und Alkohol während des Sports. Risiken und Auswirkungen des Konsums frühzeitig aufzeigen.
  9. Gegen jegliche Form von Korruption. Transparenz bei Entscheidungen und Prozessen fördern und fordern. Den Umgang mit Interessenkonflikten, Geschenken, Finanzen und Wetten regeln und konsequent offenlegen.

Weitere Informationen

Art. 30, Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
  1. Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, und treffen alle geeigneten Massnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen:
    • Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen Formaten haben;
    • Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen Formaten haben;
    • Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben.
  2. Die Vertragsstaaten treffen geeignete Massnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  3. Die Vertragsstaaten unternehmen alle geeigneten Schritte im Einklang mit dem Völkerrecht, um sicherzustellen, dass Gesetze zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums keine ungerechtfertigte oder diskriminierende Barriere für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu kulturellem Material darstellen.
  4. Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschliesslich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur.
  5. Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Massnahmen:
    • um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern;
    • um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, behinderungsspezifische Sport- und Erholungsaktivitäten zu organisieren, zu entwickeln und an solchen teilzunehmen, und zu diesem Zweck die Bereitstellung eines geeigneten Angebots an Anleitung, Training und Ressourcen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen zu fördern;
    • um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben;
    • um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können, einschliesslich im schulischen Bereich;
    • um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Dienstleistungen der Organisatoren von Erholungs-, Tourismus-, Freizeit- und Sportaktivitäten haben.
Eine Gruppe Wanderer ruht sich aus und winkt

Ich möchte gerne Mitglied werden  

Ob mit oder ohne Behinderung können Sie bei PluSport als aktiver oder passiver Sportler, als Sympathisant, Freund oder Angehöriger eine Mitgliedschaft lösen.

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