Erbschaften und Legate

Bleiben Sie in bester Erinnerung

Viele Menschen möchten mit einer Erbschaft für den guten Zweck ein Zeichen setzen. Das ist in der Regel einfach umzusetzen. PluSport bietet Ihnen unter anderem einen unverbindlichen Ratgeber an und vermittelt professionelle, unabhängige Beratung.

Flyer Legate

Sorgen Sie frühzeitig vor

Mit einem Testament sorgen Sie für klare Verhältnisse und legen fest, wie mit Ihrer Hinterlassenschaft umgegangen werden soll. So sichern Sie Ihre Liebsten und Ihr Lebenswerk frühzeitig ab.

Haben Sie Fragen zur Erstellung eines Testaments? PluSport vermittelt Ihnen über seinen Partner DEIN ADIEU eine neutrale und kostenlose Erstberatung. Auskünfte erteilen auch Notare, Treuhänder, Rechtsanwälte, Banken, Vermögensverwalter und weitere spezialisierte Unternehmen.

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Die Nachlassregelung

Wer macht sich denn schon gerne Gedanken über die eigene Vergänglichkeit? Wissen Sie, wie Ihr Vermögen nach dem Ableben verteilt wird? Die meisten Menschen hinterlassen bei ihrem Tod keine Anweisungen darüber, wer ihr Vermögen erhalten soll. In so einem Fall wird das Erbe nach den gesetzlichen Richtlinien aufgeteilt, doch nur selten entspricht diese Aufteilung den Wünschen des Erblassers.

Unter Umständen erben Personen, zu denen der Verstorbene kaum Kontakt hatte. In vielen Fällen fällt das Erbe auch dem Staat zu. Um dem vorzubeugen, sollten Sie den Erbgang zu Lebzeiten rechtzeitig angehen. Rechte sind da, um ausgeübt zu werden. Mit einer Nachlassregelung können Sie über die Aufteilung Ihres Vermögens weitgehend selber bestimmen.

Ein Testament

Mit einem Testament äussern Sie Ihren Willen und bestimmen, was mit Ihrer Hinterlassenschaft geschehen soll. Ein Testament gibt Ihnen die Gewissheit, alles geregelt zu haben – unabhängig von der Grösse des Vermögens. Zum einen sind Ehepartner, Nachkommen und allenfalls Eltern gesetzliche Erben, denen mindestens der Pflichtteil zusteht. Zum andern können Sie besonders nahestehende Menschen oder Institutionen an Ihrer Hinterlassenschaft teilhaben lassen. Zudem ändern mit dem neuen Erbrecht ab 2023 die Erbquoten und Pflichtteilsrechte und damit die frei verfügbare Quote.

Denken Sie in Ruhe über Ihre Situation nach, und sprechen Sie mit einer neutralen Fachperson.

Das ermöglicht Ihnen eine sachliche Beurteilung.

Testament-Formen

A. Eigenhändiges Testament

Sie können Ihr Testament selbst verfassen. Damit es rechtsgültig ist, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Der Text ist handschriftlich zu verfassen und persönlich zu unterzeichnen.
  • Der Text ist mit dem genauem Datum der Niederschrift (Tag, Monat, Jahr) zu versehen.

B. Notarielles Testament

Sie können eine juristische Fachperson beiziehen, die das Testament gemäss Ihrem sogenannten letzten Willen aufsetzt.

C. Mündliches Testament

Dieses kommt meist in einem Notfall zustande. Der letzte Wille wird zwei Zeugen mündlich anvertraut; diese sind verpflichtet, die Meldung schnellstmöglich und schriftlich bei einem Gericht einzureichen.

Testament-Arten

Die Erbeinsetzung

Mittels einer Erbeinsetzung wenden Sie einen Teil Ihres Nachlasses einer (natürlichen oder juristischen) Person zu. In diesem Fall wird der eingesetzte Erbe, auch wenn er nicht mit Ihnen verwandt ist, Mitglied der Erbgemeinschaft, nimmt also an der Erbteilung teil und erhält entsprechende Auskunftsrechte (z. B. bei Banken).

Das Vermächtnis/Legat

Mit einem Vermächtnis (auch Legat genannt) überlassen Sie einer Person oder einer Organisation einen festen Betrag oder einen bestimmten Sachwert, zum Beispiel eine Liegenschaft, ein Schmuckstück oder ein Kunstwerk. Die begünstigte Person oder Organisation wird nicht Mitglied der Erbgemeinschaft und hat daher keine Rechte auf Auskunft über Nachlasswerte.

Fragen und Antworten

Wer erbt mein Vermögen, wenn ich keine (nahe) Verwandtschaft habe?

Wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, geht das Vermögen zu einem Teil an die Gemeinde, zum andern Teil an den Staat. Dem können Sie vorbeugen, indem Sie rechtzeitig ein Testament verfassen.

Kann ich mein Testament wieder ändern?

Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder aufheben, ganz wie es Ihrem Willen oder Ihrer Situation entspricht.

Wo soll ich mein Testament aufbewahren?

Sie können das Testament bei sich zu Hause aufbewahren. Das Wichtigste ist, dass Ihr Testament aufgefunden werden kann. Eine Hinterlegung bei einem Notariat, der Vorsorgeberatung oder, je nach Kanton, der Gemeindeverwaltung ist ratsam.

Wie kann ein Testament-Text lauten?

Ich, Hans Muster, geboren am 1.1.1960 in Bern, wohnhaft in Zürich, verfüge über meinen letzten Willen wie folgt:

1. Meine Frau und mein Sohn erhalten den gesetzlichen Pflichtteil.

2. Mein Restvermögen hinterlasse ich folgenden Institutionen und Personen: 50% gehen an das Hilfswerk ABC und 50% an mein Patenkind Claudia Müller.

Der Willensvollstrecker ist mein Sohn Rolf. Zürich, 1. August 2010.

(Unterschrift)

Kann ich über die Verwendung meines Legats bestimmen?

Es steht Ihnen frei, einen bestimmten Verwendungszweck festzulegen. Verzichten Sie jedoch auf eine zu einengende Formulierung.

Kann ich eine gemeinnützige Organisation begünstigen?

Sie können eine Institution wie PluSport Behindertensport Schweiz begünstigen und ihr ein Vermächtnis (Legat) zukommen lassen. Da PluSport steuerbefreit ist, kann der ganze Betrag für die Sportler:innen verwendet werden.

Wo kann ich Rat einholen?

PluSport vermittelt Ihnen über seinen Partner DEIN ADIEU eine neutrale und kostenlose Erstberatung. Auskünfte erteilen auch Notare, Treuhänder, Rechtsanwälte, Banken, Vermögensverwalter und weitere spezialisierte Unternehmen.

Ursula Stahel
Mittelbeschaffung & Kommunikation

+41 44 908 45 17

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