Der Kontakt in die Politik ist für PluSport im Sinne der Sportler sehr wichtig
Sport & Politik

Mitsprache Behinderung, Sport, Inklusion

Auf Bundesebene nehmen wir prioritär bei behinderten­sportpolitisch relevanten Themen Einfluss durch eigene Interessenvertretung, Kooperation und Mitwirkung in rele­vanten Gremien. Aus diesem Grund ist PluSport ebenfalls Mitglied und aktiv vertreten bei Inclusion Handicap dem Dachverband der Behindertenorganisationen.

Einflussnahme bei wichtigen Themen

Mit dem Einsatz der Politik&Sport-Kommission konnten bereits einige behindertensportpolitische Standpunkte ins Parlament portiert werden. Die von der Schweiz 2014 ratifizierte UN-Behinderten­rechts­­konvention ermöglicht es, auch politisch Einfluss zu nehmen. PluSport hat mit Procap und der Schweizerischen Paraplegiker-Vereinigung die IG Handicap gegründet, die zum Ziel hat, die Anliegen des Behindertensports auf nationaler Ebene gemeinsam gewichtiger vertreten zu können.
Auf kommunaler und kantonaler Ebene unterstützen wir unsere Verbände und Sportclubs mit Beratung in Organisation und Medien­bearbeitung und nehmen damit Einfluss auf politische Gremien.Als Dachverband tragen wir die Anliegen unserer Mitglieder soweit möglich und sinnvoll in die nationale Politik. 

Art. 30, Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
  1. Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, und treffen alle geeigneten Massnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen:
    • Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen Formaten haben;
    • Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen Formaten haben;
    • Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben.
  2. Die Vertragsstaaten treffen geeignete Massnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  3. Die Vertragsstaaten unternehmen alle geeigneten Schritte im Einklang mit dem Völkerrecht, um sicherzustellen, dass Gesetze zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums keine ungerechtfertigte oder diskriminierende Barriere für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu kulturellem Material darstellen.
  4. Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschliesslich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur.
  5. Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Massnahmen:
    • um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern;
    • um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, behinderungsspezifische Sport- und Erholungsaktivitäten zu organisieren, zu entwickeln und an solchen teilzunehmen, und zu diesem Zweck die Bereitstellung eines geeigneten Angebots an Anleitung, Training und Ressourcen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen zu fördern;
    • um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben;
    • um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können, einschliesslich im schulischen Bereich;
    • um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Dienstleistungen der Organisatoren von Erholungs-, Tourismus-, Freizeit- und Sportaktivitäten haben.

Inclusion Handicap ist der Dachverband der Behindertenorganisationen, vertritt diese in verschiedenen politischen Belangen und setzt sich für alle wichtigen entsprechenden Themen in der Gesellschaft ein. 
PluSport ist Mitglied und gemeinsame Interessen im Bereich Freizeit, Kultur & Sport stehen im Fokus. Menschen mit Behinderungen nehmen gleichberechtigt am kulturellen Leben sowie an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teil.
Zudem sind jedoch auch zahlreiche andere Themen von grosser Bedeutung wie beispielsweise UNBRK, Mobilität, Bau und vor allen Dingen IV-Bestimmungen. Mehr über Inclusion Handicap finden Sie hier.

Das Bundesamt für Sport ist als Kompetenzzentrum des Bundes für den Schweizer Sport dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS angegliedert. PluSport ist mit dem Baspo eng verbunden in Sachen Sport, Ausbildung und Inklusion. Aktuell steht die Anerkennung und Rolle vom Behindertensport im Fokus.  

Mit der IG Sport & Handicap bildet die Behindertensportlandschaft unter den drei grössten Organisationen Procap Schweiz / Procap Sport, Schweizer Paraplegiker-Vereinigung/Rollstuhlsport Schweiz und PluSport Behindertensport Schweiz eine Gemeinschaft mit dem Ziel, die Förderung und Umsetzung der Gleichstellung im Sport für Menschen mit Beeinträchtigung zu vereinen und Synergien zwischen allen Playern zu nutzen.

Hindernisfreie Sportanlagen
Was sind die spezifischen Bedürfnisse des Behindertensports an die Sportstätten? Solche Fragen beantworten die bei SIA erhältlichen «Richtlinien Hindernisfreie Sportanlagen», welche von Procap Bauen in Zusammenarbeit mit der IG Sport & Handicap (Zusammenschluss von PluSport, Procap und Schweizer Paraplegiker-Vereinigung) erarbeitet wurden. Zielgruppe der mit der Unterstützung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) und des Bundesamtes für Sport BASPO entwickelten Richtlinien sind in erster Linie Baufachleute und Sportanlagenbetreiber. Sie sollen für das Thema Zugänglichkeit und Hindernisfreiheit sensibilisiert werden.