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Abstimmung Geldspielgesetz: PluSport empfiehlt ein «JA»!

Die Schweizer Lotterie-Gesellschaften sind die Hauptgeldgeber des Schweizer Sports. Auch der Behindertensport profitiert sehr stark – direkt und indirekt. Lesen Sie, weshalb PluSport mit Überzeugung ein «JA» zum neuen Gesetz empfiehlt.

Position PluSport

Am 10. Juni 2018 stimmen die Schweizer über das neue Geldspielgesetz ab. Das Gesetz hat sehr viel mit Sport zu tun, viel mehr als man meint! Die Lotterien sind die Hauptgeldgeber des Schweizer Sports, und auch der Behindertensport profitiert sehr stark. Vorstand, die Politik- & Sportkommission und die Geschäftsleitung von PluSport empfehlen, das neue Gesetz mit einem überzeugten «Ja» anzunehmen.

Ausgangslage
Das neue Geldspielgesetz setzt den Verfassungsartikel über die Geldspiele um, den Volk und Stände am 11. März 2012 angenommen haben. Es wird das Spielbanken­gesetz vom 18. De­zem­­­ber 1998 sowie das veraltete Lotteriegesetz vom 8. Juni 1923 ablösen. Neu werden verschiedene Online-Geldspiele zugelassen, sofern sie von Anbietern betrieben werden, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Die Abgaben für AHV/IV und für gemeinnützige Zwecke blei­ben auch weiterhin bestehen und kommen uns allen zugute. Sie können allerdings nur bei Schweizer Anbietern erhoben werden – denn ausländische Firmen geben an unsere Gesell­schaft nichts zurück. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Referendums­abstimmung findet am 10. Juni 2018 statt.

Position von PluSport
(in Übereinstimmung mit Swiss Olympic und den Schweizer Sportverbänden)

Der Schweizer Sport wird zu einem grossen Teil durch die Erträge der Lotteriegesellschaften finanziert. Jedes Jahr gelangen 120 Millionen Franken via kantonale Sportfonds sowie über Swiss Olympic an Sportverbände, Sportvereine und Sportinfrastrukturen in der Schweiz. Auch PluSport und seine Clubs profitieren direkt und indirekt von jährlichen Unterstützungs­geldern in sechsstelliger Höhe und von verschiedenen weiteren Leistungen, die mit diesen Geldern finanziert werden.

Das neue Geldspielgesetz sichert dem Sport auch in Zukunft diese unerlässliche Finanzierungs­quelle. Es sorgt dafür, dass die Geldspiele modernisiert, gleichzeitig aber auch sozialverträglich angeboten werden. Allerdings macht es keinen Sinn, die Schweizer Lotteriegesellschaften und Spielbanken zur Einhaltung von strengen Auflagen und zu gemeinnützigen Abgaben zu verpflichten, wenn ausländische Firmen weiterhin illegal ein riesiges Angebot unkontrollierter Internet-Geldspiele anbieten können, das von Schweizern problemlos weiterhin illegal genutzt werden kann.

Heute fliessen bereits geschätzte 250 Millionen Franken pro Jahr ungehindert aus der Schweiz an Firmen im Ausland ab und fehlen bei uns zur Finanzierung von Sport, Kultur und AHV. Tendenz deutlich steigend! Zudem schüren die illegalen Online-Anbieter aus Offshore-Staa­ten wie Malta, Gibraltar, Antigua etc. die Spielsucht bei uns und verursachen damit hohe Sozialkos­ten, die durch die Schweizer Allgemeinheit zu tragen sind.

Pikant und für uns sehr stossend ist auch, dass das Referendum und die Abstimmungs­kampagne gegen das Geldspielgesetz fast vollständig von diesen ausländischen Firmen finanziert werden! Man kann sich vorstellen, wie sehr ihnen an den Schweizer Spiel-Einnahmen gelegen sein muss!

Das vom Parlament deutlich angenommene Geldspielgesetz unterbindet den Zugang zu illegalen ausländischen Internet-Geldspielseiten. Die eingeblendete Stopp-Seite weist darauf hin, dass die aufgerufene Geld­spiel-Website in der Schweiz illegal ist und weder Schutz­mass­nahmen noch Gewähr für die Auszahlung der erzielten Gewinne bietet. Die Erfahrungen aus Ländern wie Frankreich, Italien, Spanien, Dänemark oder Belgien zei­gen, dass eine technische Blockierung des Zugangs zu illegalen Geldspielseiten wirkungsvoll ist. Der Aufwand, diese Sperre zu umgehen, ist für «Normalver­braucher» zu hoch.

Die Landesregierung, das Parlament, aber sicher auch die Schweizerische Zivilgesellschaft ist sich einig, dass man mit Internet-Sperren sehr sorgfältig und äusserst selektiv umgehen muss. Aber Geldspiel ist kein nor­males Gut wie Kleider oder Schuhe und es geht auch nicht darum, die freie Meinungsäusserung zu beschneiden. Es geht einzig und allein darum, ein Verbot mit einer technischen Massnahme durchzusetzen. Das Internet ist zwar eine grossartige Erfindung, aber es darf kein rechtsfreier Raum sein. Illegal ist und bleibt illegal, das muss auch im Internet gelten!

Vorstand, Geschäftsleitung und die Politik- & Sportkommission haben sich mit der Vorlage an verschiedenen Sitzungen intensiv auseinander gesetzt. Obwohl wir einzelnen Argumenten der Gegner nicht hundertprozentig widersprechen können – Internetsperren sind heikel und schränken bisherige Freiheiten ein, und es hätte vielleicht auch andere Konzessionierungs-Modelle gegeben, um den Eindruck des Gebietsschutzes für inländische Anbieter zu vermeiden – treten wir aus obengenannten Gründen geschlossen und mit voller Überzeugung für ein «JA» zu neuen Gesetz ein.

Wir sichern uns und dem gesamten Schweizer Sport damit auch mittel- und langfristig diese wich­tige Einnahmequelle. Und das Gesetz sorgt dafür, dass sich ausländische Anbieter nicht weiterhin wie Schmarotzer verhalten und den Schweizern das Geld aus der Tasche saugen können, ohne dass ein Teil davon wieder gemeinnützig an unsere Gesellschaft zurückfliesst.

Weitere Auskünfte
Peter Keller, Präsident, keller(at)plusport.ch
Nationalrat Christian Lohr, Ehrenpräsident, christian.lohr(at)parl.ch
René Will, Geschäftsführer, will(at)plusport.ch
+41 44 908 45 00

Positionspapier «Geldspielgesetz» von PluSport