Erbschaften und Legate

Sorgen Sie frühzeitig vor mit einer Erstberatung

Mit einem Testament sorgen Sie für klare Verhältnisse und legen fest, wie mit Ihrer Hinterlassenschaft umgegangen werden soll. So sichern Sie Ihre Liebsten und Ihr Lebenswerk ab.

Ab 2023 ist das neue Erbrecht in Kraft getreten. Es haben die Erbquoten und Pflichtteilsrechte und damit die frei verfügbare Quote geändert. Eine gute Gelegenheit, Ihre Vorsorgedokumente zu überprüfen. Dazu gehören

  • Der Vorsorgeauftrag
  • Die Patientenverfügung
  • Das Testament

Für Personen, die keine pflichtteilsgeschützten Erben haben, ist ein Testament besonders zu empfehlen, denn der gesamte Nachlass geht in diesem Fall an die gesetzlichen Erben oder an den Staat. Nutzen Sie die Möglichkeit, um aktiv zu entscheiden, wer Ihre Hinterlassenschaft bekommen soll. Ohne pflichtteilsgeschützte Erben können Sie über Ihr gesamtes Vermögen frei verfügen.

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