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25. November: Nein zu DIESEM Gesetz!

Es kommt PluSport immer mehr zu Ohren, dass sportliche Betätigung von Menschen mit Behinderung zu Problemen mit der IV und zu Benachteiligungen bei der Zumessung von IV-Renten führen kann. Solchem Unsinn und solcher Willkür muss Einhalt geboten werden.

 

Leider wird das Gesetz, über das die Stimmberechtigten am 25. November befinden müssen, genau das Gegenteil bewirken. Detektive im Auftrag von Versicherungen – ob staatlichen oder privaten – haben mit Sicherheit kein Interesse, für ihren Arbeitgeber erfolglos zu bleiben.

PluSport ist die Bekämpfung von Missbrauch ein wichtiges Anliegen, weil Missbrauch ein Misstrauensklima schafft und sofort zur Stimmungsmache instrumentalisiert wird. Das vorliegende Gesetz ist aber in vielen Punkten nicht nur mangelhaft, sondern sogar gefährlich und kann zu weiterer Willkür gegenüber Betroffenen führen, so auch Menschen mit Handicap. PluSport Behindertensport Schweiz unterstützt deshalb die Haltung unseres Dachverbands Inclusion Handicap und sagt nein zu DIESEM Gesetz. Es braucht eine neue Vorlage, die den rechtsstaatlichen Prinzipien genügt und den Grundrechten der Bürger angemessen Rechnung trägt.

Darum: NEIN zur Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten).

Weitere Informationen bei Inclusion Handicap