Kapital

Rechnung über die Veränderung des Kapitals

Entwicklung der zweckgebundenen Fonds

Die genaue Zweckbestimmung, Verwaltung bzw. Auflösung dieser Fonds ist in entsprechenden Reglementen festgehalten.

  1. Per 1.1.2022 wurde das Fondsreglement des Fonds «Mehr- und Minderleistungen BSV» u. a. mit Bezug auf den aktuell gültigen Unterleistungsvertrag überarbeitet; der Fonds wurde umbenannt in «Mehr- und Zusatzleistungen für Mitgliederclubs».
  2. Für den Fonds «Solidaritätsfonds ULV» besteht ein Reglement, welches festhält, dass von den vom BSV für die Unterleistungsvertragsnehmer erhaltenen IV-Gelder 5 % zurückbehalten werden zur Finanzierung von sich bei diesen aus der Zuteilung der IV-Beiträge ergebenden wirtschaftlichen Härtefällen.
  3. Gemäss Rundschreiben 1/17 des BSV sind IV-Beiträge für Leistungen nach Artikel 74 IVG zweckgebunden und in einem separaten Fonds offenzulegen.
  4. Für den Fonds «FR-Partizipation Sportclubs» besteht ein Reglement, welches festhält, dass ein von der Delegiertenversammlung genehmigter Betrag aus dem KMU-Fundraising den Einzelmitgliedern von PluSport Behindertensport Schweiz unwiderruflich zusteht.


Entwicklung des Organisationskapitals

Die Mittel ohne Verwendungsbeschränkung von Dritten (gebundenes Kapital) werden im Organisationskapital ausgewiesen. Als freies Kapital bezeichnet PluSport Behindertensport Schweiz diejenigen Mittel, welche für alle Zwecke der Organisation verfügbar gemacht werden können.

5 Zweckbestimmung: Entwicklung im Breitensport, u.a. Förderung und Unterstützung von Sportarten