Danke

Wir sagen einmal mehr Danke!

Es sind die vielen kleinen und grossen Gesten, die Aufmerksamkeit und Wertschätzung, die finanziellen Zuwendungen und positiven Rückmeldungen, die unsere Arbeit erst möglich machen. Zusammen mit Ihrer Unterstützung schenken wir Teilhabe, Freude und Erfolgserlebnisse – im Grossen wie im Kleinen. Für Ihre treue und stete Begleitung danken wir Ihnen und wünschen uns, dass wir gemeinsam noch viele weitere Erfolgserlebnisse und berührende Momente erleben.

Wirkungsvolle Partnerschaften

Förderung des nationalen Sports ab 2023

Die Stiftung Sportförderung Schweiz kann von 2023 bis 2026 jährlich 60 Mio. Franken als Basisbeitrag für den nationalen Sport und bis zu 15 Mio. für spezielle Förderbereiche einsetzen. Bisher erfolgte die Gewährung der Beiträge an den nationalen Sport auf Beschlüsse der Sport Toto Gesellschaft (STG), in Absprache mit der Loterie Romande und Swisslos.

Das Geldspielgesetz hatte zur Folge, dass die Kantone ihre kantonalen Gesetzgebungen und die Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung anpassen mussten. Im neuen gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK), das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, sind alle 26 Kantone vertreten. Damit wird eine klare rechtliche Entflechtung der gemeinsamen Trägerschaft (Politik) und der operativen Aufgabenerfüllung erreicht.

Mit der Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (FDKG) verfügen die Kantone nun über ein Organ, das ihre gemeinsamen Interessen repräsentiert. Zukünftig entscheidet die FDKG über Mittel und Schwerpunkte für den nationalen Sport. Um eine gewisse Unabhängigkeit der Mittelverteilinstanz von der Politik zu schaffen, wurde für die Mittelverteilung die rechtlich selbstständige «Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS)» geschaffen. Mehr Informationen unter www.fses.ch.