Übergangslösungen
Die folgenden Übergangslösungen betreffen LeiterInnen, welche eine Ausbildung nach altem Konzept haben.
Sie haben bereits ein Basismodul besucht
- Sie können direkt das Leitungsmodul inklusiv Theorieprüfung, anschliessend das Praktikum und die lehrmethodischer Prüfung absolvieren, um eine BehindertensportleiterInnen-Anerkennung zu erhalten.
Sie sind bereits BehindertensportleiterIn 1
- Sie haben die Möglichkeit, bis Ende 2012 ein 3-tägiges Didaktik-/Methodik-Modul (siehe unter "Übergangslösungen (Didaktik-/Methodik-Module / Seite 18-19)" im Ausbildungsprogramm) inklusive Theorieprüfung zu besuchen. Im Anschluss an dieses Modul absolvieren Sie das Vorbereitungspraktikum und die lehrmethodische Prüfung (siehe "Ausbildung BehindertensportleiterIn" im Ausbildungsprogramm). Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die Anerkennung BehindertensportleiterIn.
- BehindertensportleiterInnen 1, welche bis Ende 2012 diese Ausbildung nicht besucht haben, werden neu als AssistentInnen bezeichnet. Dies hat keine Auswirkung auf die Honorareinstufung.
- SchneesportleiterInnen müssen nur die Theorieprüfung, das Vorbereitungspraktikum (inkl. Hospitationen) und die lehrmethodische Prüfung absolvieren.
Sie sind bereits BehindertensportleiterIn 2
- Sie müssen keine weiteren Ausbildungsschritte mehr absolvieren und erhalten die Qualifikation BehindertensportleiterIn.
Ausbildungsprogramm- und reglement
Das Kursangebot mit Daten, Inhalten und Zielen, die Zulassungsbedingungen sowie die Anforderungen sind aus dem aktuellen Ausbildungsprogramm ersichtlich. Detaillierte Informationen vermittelt auch das Ausbildungsreglement.





