Fragen der TeilnehmerInnen aus den Orientierungsabenden
- Honorare: Wie wird der Entscheid, dass HelferInnen nur noch CHF 10.- erhalten sollen, begründet?
- Honorare für SportcampsleiterInnen
- Honorare: AHV-Beitragspflicht wegen höhreren Honoraren
- Honorareinstufung der LeiterInnen
- Module: Wann werden welche Module angeboten?
- Module: Dauer des Leistungsmoduls 5 oder 6 Tage
- Module: Zeit zwischen dem Besuch des Assistenzmoduls und dem des Leitungsmoduls
- Module: Minimale technische Anforderungen
- Module: Anerkennung weiterer Sportarten
- EhrenleiterInnen
- Weiterbildungen
- QuereinsteigerInnen
- PraxisbegleiterInnen: Ausbildung von PraxisbegleiterInnen
- PraxisbegleiterInnen finden
Langjährige HelferInnen werden mit dem reduzierten Ansatz benachteiligt. Die Sportclubs sind aber auf HelferInnen angewiesen. Diesem Umstand wird nicht Rechnung getragen und die HelferInnen-Problematik wird verschärft. Wie nimmt PLUSPORT dazu Stellung?
HelferInnen braucht es nach wie vor und ihre Arbeit ist sehr wichtig.
Bis anhin war der empfohlene Ansatz von CHF 25.- pro Lektion für eine Person ohne spezifische Ausbildung sehr hoch. Zudem motivierte der geringe Honorarunterschied zwischen HelferIn und BehindertensportleiterIn 1 nicht unbedingt dazu, sich für eine Ausbildung zu entscheiden.
Um die Qualität und Attraktivität der PLUSPORT-Angebote auch in Zukunft sicherstellen zu können, braucht es engagierte und kompetente Leitungsteams.
Die Assistenzausbildung dauert 3 Tage und vermittelt Basiswissen über Sport und Bewegung sowie über den Umgang mit Menschen mit Behinderung. Deshalb ist die Teilnahme für alle HelferInnen empfohlen. Die Anforderungen sind so gewählt, dass es für «alle» machbar ist. Diese Tätigkeit als HelferIn fällt in Zukunft eher unter Freiwilligenarbeit, wird aber mit CHF 10.- pro Lektion immer noch entschädigt.
Wie verändern sich die Honorare für SportcampsleiterInnen?
Die Honorare der SportcampsleiterInnen werden nicht verändert.
Die Einstufungen und Auszahlungen laufen wie bisher direkt über die Geschäftsstelle PLUSPORT.
Ist es richtig, dass ein/e BSL 1, der/die sich zum/zur BehindertensportleiterIn ausbildet, möglicherweise ein höheres Jahreseinkommen erzielen wird und somit künftig AHV-Beiträge bezahlen muss?
Die Honorare für BehindertensportleiterInnen werden höher sein, als diejenigen der jetzigen BSL 1. Darum könnte es sein, dass er/sie künftig AHV-Beiträge zahlen muss.
Wie werden LeiterInnen eingestuft, die bereits gewisse Ausbildungen mit sich bringen?
Weiterhin wird das Formular «Honorareinstufung» ausgefüllt. Anhand dieser Angaben wird die Person durch die Ausbildung PLUSPORT eingestuft (z.B.: SportlehrerIn mit APA = 1, J+S-LeiterIn 2 = 2)
Wann werden welche Module angeboten?
Das Ausbildungsprogramm für das Jahr 2010 wurde verschickt und ist auch auf der Homepage unter Ausbildung abrufbar.
Das eine Leitungsmodul dauert 5 Tage. Warum sind es 6 Tage (also 2 x 3 Tage) in der anderen Variante?
Bei Kursbeginn und Kursende gibt es immer wieder Zeitverluste. Dazu ist die Aktivität bei 5 Tagen intensiver. Aus diesen Gründen dauert die Ausbildung 1 Tag länger, wenn sie in 2 Wochenend-Modulen absolviert wird.
Wie viel Zeit darf zwischen Assistenzmodul und dem Besuch des Leitungsmoduls verstreichen?
Es gibt keine zeitliche Limite. Der Titel «AssistentIn» bleibt erhalten, solange die Weiterbildungspflicht mind. alle 3 Jahre absolviert wird.
Gibt es minimale technische Anforderungen für die Ausbildungsmodule?
- Polysport: keine spezifischen Anforderungen
- Schwimmen: SLRG Brevet 1
- Judo: Braungurt
- Wintersport: Technikkurs PLUSPORT oder gleichwertige Ausbildung
- Reiten: siehe Ausbildungsprogramm
Was muss ein/e LeiterIn tun, um die Anerkennung auf weitere Sportarten auszuweiten?
Um eine Mehrfachqualifikation zu erhalten, muss das Leitungsmodul sowie die lehrmethodische Prüfung absolviert werden; Das Vorbereitungspraktikum für die Prüfung ist dabei aber freiwillig. Das Basismodul, die theoretische Prüfung, das Praktikum und die Hospitationen werden erlassen.
Was passiert mit EhrenleiterInnen, welche nie eine Aus- und Weiterbildung gemacht haben?
Es werden keine EhrenleiterInnen mehr ernannt. Wer noch als EhrenleiterIn aktiv ist, wird als AssistentIn, also auf derselben Stufe wie vorher eingestuft (BSL 1 war Stufe 2; AssistentIn ist Stufe 2).
Wer die Anerkennung als BehindertensportleiterIn erhalten möchten, kann das Übergangsmodul Methodik/Didaktik besuchen.
Welche Kurse werden als Weiterbildungskurs anerkannt?
Dies wird wie bisher gehandhabt. Kurse von PLUSPORT/Procap/Special Olympics und regionale Kurse von PLUSPORT, sowie auch Kurse von anderen Anbietern, die mind. 6 Stunden dauern und einen Bezug zur Tätigkeit als BehindertensportleiterIn haben, sind anerkannt. Bei Kursen ausserhalb von PLUSPORT/Procap/Special Olympics sollte vor dem Kursbesuch ein Gesuch mit Angaben wie Kursprogramm und -inhalte an die Ausbildung PLUSPORT eingereicht werden.
Was müssen QuereinsteigerInnen, z.B. Turn- und SportlehrerInnen absolvieren, damit sie die Leiteranerkennung von PLUSPORT bekommen?
Für QuereinsteigerInnen gibt es individuelle Lösungen, welche laufend angepasst werden. Personen mit Vorbildungen in Sport und Therapie wenden sich bei Fragen direkt an die Ausbildung PLUSPORT.
Müssen die Sportclubs wegen der Kaderausbildung nun eigene PraxisbegleiterInnen ausbilden, damit diese die angehenden LeiterInnen begleiten können?
Nein, es gibt keine Pflicht zur Ausbildung von PraxisbegleiterInnen.
Der/die PraxisbegleiterIn muss «extern», also jemand von ausserhalb des Sportclubs sein (Handhabung wie bisher).

