Häufige Fragen

Dürfen Sportkurse nur von BehindertensportleiterInnen geleitet werden? Oder ist das Leiten auch AssistentInnen oder HelferInnen gestattet?

Grundsätzlich soll ein Sportkurs durch eine kompetente Leiterperson geleitet werden. Deshalb empfiehlt PLUSPORT Schweiz, dass Sportkurse ausschliesslich durch ausgebildete BehindertensportleiterInnen geleitet werden. Schliesslich trägt der/die LeiterIn die Verantwortung für den Kurs und die TeilnehmerInnen.

Die Umsetzung dieser Empfehlung liegt in der Verantwortung der Sportclubs. PLUSPORT empfiehlt aber nachdrücklich, nur kompetente Leiterpersonen als KursleiterInnen einzusetzen (Bsp. BSL mit SLRG-Brevet für Schwimmlektionen!).

Warum muss in der Ausbildung zum/r BehindertensportleiterIn eine Theorieprüfung absolviert werden?

Aufgrund der sehr knappen Ausbildungszeit müssen gewisse Inhalte im Selbststudium erlangt werden. Die Theorieprüfung dient als Lernkontrolle und ist eine der Qualifikationsbedingungen für die Erlangung des BehindertensportleiterInnen-Ausweises. Die Vorbereitung für die Theorieprüfung erfolgt neben den Kurstagen im Selbststudium anhand des aktuellen Fragenkataloges, welcher den PrüfungskandidatInnen nach der entsprechenden Anmeldung zusammen mit dem entsprechenden Schlüssel zugestellt wird. Dieser Fragenkatalog beinhaltet sämtliche Prüfungsfragen. 80% der darin enthaltenen Fragen werden an der Prüfung abgefragt. Es kann also sehr prüfungsorientiert gelernt werden. Bei Schwierigkeiten mit den Prüfungsfragen kann mit der Ausbildung PLUSPORT Kontakt aufgenommen werden. Die Erfahrung zeigt, dass über 90% die Theorieprüfung bereits beim ersten Mal bestehen, ansonsten kann sie einmal wiederholt werden.

Wie viel Zeit darf zwischen Assistenzmodul und dem Besuch des Leitungsmoduls verstreichen?

Es gibt keine zeitliche Limite. Die Qualifikation «AssistentIn» bleibt erhalten, solange die Weiterbildungspflicht mindestens alle drei Jahre absolviert wird.

Das eine Leitungsmodul dauert 5 Tage. Warum sind es 6 Tage (also 2 x 3 Tage) in der anderen Variante?

Bei Kursbeginn und Kursende gibt es immer wieder Zeitverluste. Dazu ist die Aktivität bei 5 Tagen intensiver. Aus diesen Gründen dauert die Ausbildung einen Tag länger, wenn sie in zwei Wochenend-Modulen absolviert wird.

Was kostet mich die Ausbildung?

Die Info-Veranstaltung ist kostenlos. Die Kosten fürs Assistenzmodul belaufen sich auf CHF 484, diejenigen für die Leitungsmodule von CHF 499 bis CHF 525 (Schneesport) und CHF 877 (Polysport und Schwimmen inkl. Theorieprüfung). Dazu kommen CHF 53 für die Theorieprüfung (insgesamt CHF 104) und CHF 26/Lektion (Schneesport/Reiten) für die Praxisbegleitung für die Lehrmethodische Prüfung. Die Details sind aus dem Ausbildungsprogramm ersichtlich.

Die Teilnehmer-Kurskosten werden von PLUSPORT möglichst tief gehalten. Dies ist möglich, da auch BSV-Subventionen für die Ausbildungskurse verwendet werden, sodass den TeilnehmerInnen nicht die vollen Kosten verrechnet werden müssen.

Gibt es minimale technische Anforderungen für die Ausbildungsmodule?

  • Polysport: Keine spezifischen Anforderungen
  • Schwimmen: Gültiges Brevet 1 oder Brevet Basis Pool
  • Judo: Braungurt
  • Reiten: Dipl. Reitpädagogin, Lizenz, Brevet, Silbertest oder VereinstrainerIn/TrainerIn C
  • Wintersport: Technikkurs PLUSPORT oder gleichwertige Ausbildung

Was muss ein/e LeiterIn tun, um seine/ihre BSL-Qualifikation auf weitere Sportarten auszuweiten?

Um eine Mehrfachqualifikation zu erhalten, muss das Leitungsmodul sowie die lehrmethodische Prüfung in der weiteren Sportart absolviert werden; Das Vorbereitungspraktikum für die Prüfung ist dabei aber freiwillig. Die theoretische Prüfung, das Praktikum und die Hospitationen müssen nicht nochmals besucht werden.

Was müssen QuereinsteigerInnen absolvieren (z.B. Turn- und SportlehrerInnen), damit sie die Qualifikation BehindertensportleiterIn von PLUSPORT bekommen?

Für QuereinsteigerInnen gibt es individuelle Lösungen. Personen mit Vorbildungen in Sport, Bewegung und Therapie entnehmen die anerkannten Vorbildungen aus der Infobroschüre unter QuereinsteigerInnen. Bei Fragen steht die Ausbildung PLUSPORT zur Verfügung.

Wie finden die angehenden BehindertensportleiterInnen ihre PraxisbegleiterInnen?

Der/die PraxisbegleiterIn muss «extern», also jemand von ausserhalb des Sportclubs sein. Die Liste mit sämtlichen PraxisbegleiterInnen wird in den Leitungsmodulen abgegeben. Mit Hilfe dieser Liste können angehende BehindertensportleiterInnen PraxisbegleiterInnen dann direkt anfragen.

Welche Kurse werden als Weiterbildung für den BSL-Ausweis anerkannt?

Grundsätzlich muss der Kurs mindestens 6 Stunden dauern und einen Bezug zur Tätigkeit als BehindertensportleiterIn aufweisen. Alle im jährlichen Ausbildungsprogramm von PLUSPORT publizierten Kurse und auch diejenigen weiterer Partnerorganisation, die diese Kriterien abdecken, werden als Weiterbildung anerkannt. Kurse externer Anbieter werden ebenfalls anerkannt, wenn die erwähnten Kriterien erfüllt sind. Bei Einhaltung der entsprechenden Bedingungen (Reglement) werden auch Vorkurse von PLUSPORT-Sportcamps als Weiterbildung akzeptiert. Bei Unsicherheit bezüglich Anerkennung der Weiterbildung empfehlen wir, dies vorgängig mit der Ausbildung PLUSPORT abzuklären.

Müssen die Sportclubs wegen der Kaderausbildung nun eigene PraxisbegleiterInnen ausbilden, damit diese die angehenden LeiterInnen begleiten können?

PLUSPORT Schweiz bietet ab September 2011 ein Führungsmodul an, in welchem PraxisbegleiterInnen ausgebildet werden. Interessierte BehindertensportleiterInnen mit entsprechender Erfahrung (siehe Ausbildungsprogramm) können sich für dieses Führungsmodul anmelden. Es gibt aber keine Pflicht zu dieser Ausbildung, die bestehenden PraxisbegleiterInnen reichen aus für die anstehenden Praktikumsbegleitungen.

Was passiert mit EhrenleiterInnen, welche nie eine Aus- und Weiterbildung gemacht haben?

Es werden seitens Dachverband keine EhrenleiterInnen mehr ernannt. Aktive EhrenleiterInnen sind in der Honorarstufe 2 (wie bisher als BSL 1, analog AssistentInnen) eingestuft. EhrenleiterInnen, welche die Qualifikation als BehindertensportleiterIn erhalten möchten, besuchen bis Ende 2012 das Übergangsmodul Didaktik/Methodik.

Sind die Sportclubs an die von PLUSPORT empfohlenen Honoraransätze für LeiterInnen gebunden?

Bei den vom Dachverband empfohlenen Honoraransätzen handelt es sich klar um Empfehlungen. Die Sportclubs sind also autonom in der Gestaltung der Honoraransätze.

Wie verwendet PLUSPORT die Gelder, die durch die tieferen Honoraransätze eingespart werden?

PLUSPORT Schweiz spart durch die tieferen Honoraransätze keine Gelder ein. Die Beiträge gemäss ULV berechnen sich aufgrund der Leistungseinheiten (TeilnehmerInnen pro Lektion) und haben keinen direkten Zusammenhang mit der Einstufung und somit zu den Honoraransätzen der LeiterInnen. Es wird lediglich in der Berechnung der Qualitätsbeiträge ein Abzug vorgenommen, wenn die Leiterpersonen nicht über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. Dieser Abzug ist jedoch relativ gering im Verhältnis zum Gesamtbetrag. Der Qualitätsbeitrag soll auch motivieren, die Leiterpersonen entsprechend auszubilden.

Durch das ab 2010 gültige Ausbildungskonzept wurden die Empfehlungen für die Honoraransätze von HelferInnen und AssistentInnen gesenkt. Wie kann vermieden werden, dass dadurch langjährige AssistentInnen (ehemals BSL 1) und HelferInnen verloren gehen?

Damit könnte ja die Qualität in den Sportkursen abnehmen.

PLUSPORT Schweiz und auch die regionalen Sportclubs haben die Verpflichtung, die Qualität und Sicherheit während des Sportunterrichts zu gewährleisten. Hierfür ist Spezialwissen zu den verschiedenen Behinderungsformen sowie zur Adaption des Sportunterrichts auf die Menschen mit Behinderung nötig. Dies muss von kompetenten und erfahrenen Leiterteams sichergestellt werden. Leitende, die eine Ausbildung absolviert haben sollen honoriert werden mit höheren Ansätzen. Zudem bieten Ausbildungskurse neben den Lerninhalten immer auch die Gelegenheit, Erfahrungen mit anderen LeiterInnen auszutauschen und Ideen abzuholen. Dies sind wichtige Punkte, um eben gerade die Qualität des Sportunterrichts gewährleisten zu können. Die Honoraransätze sollen u.a. auch motivieren, dass Leiterpersonen die Ausbildungskurse besuchen.

Die vom Dachverband publizierten Honoraransätze sind Empfehlungen. Die Sportclubs sind frei, ihren HelferInnen auch künftig höhere Ansätze auszuzahlen. PLUSPORT Schweiz empfiehlt jedoch klar, HelferInnen zu einer Ausbildung zu motivieren, woraus dann u.a. auch ein höheres Honorar resultiert . Jetzige BSL 1 können bis Ende 2012 von der Übergangslösung profitieren. Dabei absolvieren sie das Leitungsmodul verkürzt in Form eines dreitägigen Übergangsmoduls.

Ist es richtig, dass AssistentInnen, die sich zu BehindertensportleiterInnen ausbilden, möglicherweise ein höheres Jahreseinkommen erzielen und somit künftig AHV-Beiträge bezahlen müssen?

Die Honorare für BehindertensportleiterInnen sind höher als diejenigen für AssistentInnen. Überschreitet das jährlichen Einkommen aus dieser Tätigkeit CHF 2'300 (Stand 2011) müssen gemäss den gesetzlichen Vorgaben AHV-Beiträge abgerechnet werden.

Wie werden LeiterInnen eingestuft, die bereits gewisse Ausbildungen mit sich bringen?

Weiterhin füllen neue LeiterInnen das Formular «Honorareinstufung» aus. Anhand dieser Angaben wird die Person durch die Ausbildung PLUSPORT eingestuft (z.B.: SportlehrerIn mit APA = 1, J+S-LeiterIn 2 = 2), wobei es sich hierbei aber lediglich um eine Empfehlung handelt. Den regionalen Sportclubs ist es freigestellt, Fachpersonen je nach finanziellen Möglichkeiten und/oder Wichtigkeit der Person für den Sportunterricht auch andere/höhere Honoraransätze auszuzahlen.